Zahlreiche behördliche Instanzen in Deutschland, wie zum
Beispiel die Justiz und Notare, verlangen beeidigte Übersetzungen
von offiziellen Dokumenten. Eine beeidigte Übersetzung kann nur
von einem fachkundigen Übersetzer angefertigt werden, der bei Gericht
vereidigt wurde. Die Übersetzung erhält einen Stempel, wird
unterschrieben und mit einer persönlichen Erklärung des
vereidigten Übersetzers versehen.
Beeidigungen werden hauptsächlich bei Dokumenten wie
Gerichtsurteilen, Protokollen, Urkunden, Verträgen,
Ausweisen usw. benötigt.